Die Jagdprüfung in Deutschland.
Die Jägerprüfung in Deutschland ist eine der anspruchsvollsten der Welt. Das liegt nicht nur an dem strikten Waffengesetz hierzulande, sondern auch an der hohen Verantwortung, die das Führen einer Waffe mit sich bringt. So werden von dem Jagdscheinanwärter ausreichende Kenntnisse verlangt, die neben der Waffenhandhabung und dem Jagdrecht auch Themen wie die heimische Pflanzen- und Tierwelt umfassen. Der Anwärter muss mindestens 18 Jahre alt sein (im Falle des Jugendjagdscheins 16) und sollte am besten keine Vorstrafen besitzen, da dies die Zulassung zur Jägerprüfung gefährden kann.
Auf diese Art wird gewährleistet, dass der Jagdschein nur an kundige Personen ausgegeben wird, die außerdem ein hohes Maß an Mündigkeit besitzen. Das ist auch der Grund dafür, dass der deutsche Jagdschein auch in anderen Ländern zur Jagdausübung berechtigt.
Die gebräuchlichste Variante des Jagdscheines ist der Ein- bzw. Dreijahresjagdschein. Daneben gibt es noch den Tagesjagdschein, der eine Gültigkeit von zwei Wochen besitzt und den Ausländerjagdschein. Der Falknerschein zählt ebenfalls zu den Jagdscheinen, berechtigt jedoch nicht zum Führen einer Schusswaffe.
Mit dem Zeugnis zur bestandenen Jägerprüfung kann eine sogenannte Waffenbesitzkarte ausgestellt werden, die zum Besitz von Lang- und Kurzwaffen berechtigt. Diese Waffenbesitzkarte ist dabei nicht zu verwechseln mit dem Waffenschein.
Wenn man Inhaber eines Jagdscheines ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass man überall jagen darf. Möchte man die Jagd ausüben, muss man Jagdpächter oder Grundbesitzer eines mindestens 75 ha großen Reviers sein oder einen Jagderlaubnisschein besitzen.
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